Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Leben im Gartenbauverein 449 Hamburg.
1. Darf ich im Kleingarten wohnen?
Nein. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht erlaubt. Gelegentliche Übernachtungen werden jedoch toleriert.
2. Wie groß darf eine Gartenlaube sein?
Die Laube darf einschließlich überdachter Terrasse eine Fläche von 24 m² nicht überschreiten. Dies ist durch das Bundeskleingartengesetz im § 3 vorgeschrieben.
3. Wie muss ich meinen Garten nutzen?
Ein Kleingarten muss überwiegend gärtnerisch genutzt werden. Mindestens ein Drittel der Fläche ist für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern vorgesehen.
4. Darf ich meinen Garten frei gestalten?
Nur eingeschränkt. Es gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und der Vereinsordnung. Beispielsweise sind bestimmte Pflanzen, hohe Bäume oder versiegelte Flächen oft eingeschränkt oder verboten.
5. Welche Kosten entstehen bei einem Kleingarten?
Typische Kosten sind:
- Pacht (jährlich)
- Vereinsbeitrag
- Wasserkosten
- Versicherungen
Die genaue Höhe variiert je nach Verein und Garten.
6. Muss ich mich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen?
Ja, Du bist verpflichtet, an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Nichtteilnahme wird mit einer Gebühr belegt.
7. Was passiert bei Verstößen gegen die Gartenordnung?
Verstöße können zu Abmahnungen oder im Extremfall zur Kündigung des Pachtvertrags führen.
8. Kann ich den Kleingarten frei weitergeben oder verkaufen?
Nein. Der Garten bleibt im Eigentum des Verpächters (in unserem Fall der Stadt Hamburg). Nach einer Parzellenaufgabe im Rahmen einer Kündigung erhält man jedoch für Laube und Bepflanzung eine Entschädigung, die durch drei unabhängige Wertermittler festgelegt wird.
9. Gibt es Strom und Wasser in der Anlage?
Unsere Anlage verfügt über fließendes Wasser an den Parzellen, jedoch über keinen Stromanschluss. Wer dennoch Strom nutzen möchte, kann auf netzunabhängige Lösungen zurückgreifen – zum Beispiel eine kleine Insel-Solaranlage mit Batteriespeicher, Solarleuchten, batteriebetriebene LED-Lampen oder gasbetriebene Geräte. Größere Installationen stimmst Du bitte vorab mit dem Vorstand ab.
10. Die Anlage liegt direkt an einer U-Bahn-Trasse – ist das ein Nachteil?
Im Gegenteil – die Nähe zur U-Bahn bedeutet vor allem eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Du erreichst Deinen Garten bequem auch ohne Auto. Vorbeifahrende Bahnen sind zwar hörbar, der Geräuschpegel ist jedoch nur kurz und für die meisten Mitglieder im Gartenalltag kein störender Faktor. Am besten überzeugst Du Dich bei einem Besuch selbst von der Atmosphäre.
11. Wie werde ich Mitglied bzw. wie bekomme ich einen Garten?
Die Bewerbung läuft direkt über unseren Verein – eine zentrale Vergabe durch die Stadt gibt es nicht. Nutze dafür unser Bewerbungsformular (Reiter „Bewerbung") oder schreibe an vorstand@gbv449hh.de. Da pro Jahr nur wenige Parzellen frei werden, kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Übersicht freier Gärten in ganz Hamburg findest Du beim Landesbund der Gartenfreunde.
12. Darf ich Tiere im Kleingarten halten?
Die Haltung von Nutztieren (z. B. Hühner oder Kaninchen) ist in Kleingärten grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen bestehen nur im Rahmen des Bestandsschutzes nach dem Bundeskleingartengesetz. Bienen dienen dem gärtnerischen Zweck und sind nach Absprache mit dem Vorstand in der Regel erlaubt. Hunde und Katzen dürfen Dich während Deines Aufenthalts begleiten, ihren festen Platz müssen sie aber zu Hause haben.
13. Darf ich grillen oder ein offenes Feuer machen?
Grillen ist erlaubt, solange Du geeigneten Brennstoff verwendest (keine Gartenabfälle) und auf Brandschutz und Deine Nachbarn Rücksicht nimmst. Offene Feuer sind nur als sogenannte Brauchtumsfeuer und unter Einhaltung der Brandschutzregeln zulässig – verbrannt werden darf ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz.
14. Darf ich Gartenabfälle verbrennen?
Nein. In Hamburg ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Zweigen oder Strauchschnitt seit dem 18. Oktober 2017 verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte kompostiere Deine Gartenabfälle oder entsorge sie ordnungsgemäß.
15. Gibt es Ruhezeiten in der Anlage?
Ja. An Sonn- und Feiertagen gilt ganztägig Ruhe – laute Gartengeräte wie Rasenmäher oder Heckenscheren dürfen dann nicht betrieben werden (32. BImSchV). An Werktagen ist der Betrieb solcher Geräte von 20 bis 7 Uhr untersagt. Zusätzlich bitten wir um die Einhaltung der Mittagsruhe und ein rücksichtsvolles Miteinander. Die genauen Zeiten regelt unsere Gartenordnung.
16. Darf ich einen Pool oder ein Planschbecken aufstellen?
Transportable Becken (z. B. ein Kinderplanschbecken) sind in der Regel erlaubt, solange sie nicht fest ins Erdreich eingelassen werden, eine sachgerechte Wasserentsorgung sichergestellt ist und keine chemischen Mittel zur Wasserpflege verwendet werden. Üblich sind Becken bis etwa 3,60 m Durchmesser und 90 cm Höhe. Fest installierte Pools sind nicht zulässig. Stimme das Aufstellen bitte vorab mit dem Vorstand ab.
17. Darf ich chemische Pflanzenschutzmittel oder Unkrautvernichter verwenden?
Nein. Chemische Unkrautvernichter sind im Kleingarten nicht erlaubt – ebenso wenig Hausmittel wie Salz oder Essig, da sie Boden, Gewässer und umliegende Pflanzen schädigen. Bitte setze auf mechanische und biologische Methoden. Auch beim übrigen Pflanzenschutz gilt: so wenig wie möglich und möglichst umweltschonend.
18. Welche Versicherungen brauche ich?
Über den Verein bzw. den Landesbund besteht in der Regel eine Lauben-Versicherung (z. B. gegen Feuer, Sturm und Einbruch) sowie eine Vereinshaftpflicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist zusätzlich empfehlenswert. Welche Leistungen im Vereinsbeitrag enthalten sind, erfährst Du beim Vorstand.
19. Welche Regeln gelten für Bäume und Hecken?
Hohe Wald- und Zierbäume sind im Kleingarten nicht zulässig, da sie zu viel Schatten werfen und den gärtnerischen Charakter beeinträchtigen. Erlaubt sind Obstbäume auf schwach wachsender Unterlage sowie Beeren- und Ziersträucher in angemessener Höhe. Für Hecken, Grenzabstände und maximale Wuchshöhen gelten die Vorgaben unserer Gartenordnung – bitte halte diese ein.
20. Wie ist die Wasserversorgung geregelt?
Unsere Anlage verfügt über fließendes Wasser an den Parzellen. Über den Winter wird die Wasserleitung in der Regel abgestellt und entleert, um Frostschäden zu vermeiden; der Verein informiert rechtzeitig über die Termine zum An- und Abstellen. Der Verbrauch wird über die jährlichen Wasserkosten abgerechnet.
Quellen & weiterführende Links
Gesetzliche Grundlagen
Hamburg-spezifisch
- Verbrennen von Gartenabfällen – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
- Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.
- Freie Gärten / Gartensuche in Hamburg
- Wertermittlung bei Pächterwechsel
Weitere Themen